Mallorca hat mit einigen eher weniger schmeichelhaften Beschreibungen zu kämpfen: Saufinsel oder Ballermanisierung sind nur zwei davon. Seit Jahrzehnten versucht die Balearenregierung im Zusammenspiel mit dem Inselrat, diesen Ruf abzuschütteln, den Mallorca insbesondere bei deutschen und englischen Touristen hat. Bislang liefen diese Vorhaben jedoch ins Leere. Nun unternimmt der Gesetzgeber einen Anlauf, um wenigstens den Alkoholtourismus im Süden der Insel einzudämmen. Betroffen sind insbesondere der Ballermann und die Ausgehmeile Magalufs.
Die neuen Gesetze
Sowohl der Verkauf wie auch der Konsum in spezifischen „Problemzonen“ der Insel soll künftig deutlich eingeschränkt werden. Bars und Clubs, die dagegen verstoßen, drohen hohe Geldstrafen. In Extremfällen können sie laut der Pläne des balearischen Tourismusministeriums sogar bis zu drei Monaten geschlossen werden.
Touristen, die beim sogenannten „Balconing“ – also dem Trinken von Alkohol und dem öffentlichen Praktizieren von sexuellen Praktiken auf dem Balkon ihres Hotelzimmers – ertappt werden, können laut der Pläne sofort der Anlage verwiesen werden. Durch exzessiven Konsum alkoholhaltiger Getränke kam es in der Vergangenheit häufig zu Unfällen (Stürze vom Balkon, Versuch, direkt in den Pool zu springen) und zu zahlreichen Sachbeschädigungen. Schlägereien waren ebenfalls keine Seltenheit.
Es ist mit Widerstand zu rechnen
Die Regierung bleibt in der Frage, zu wann die neuen Gesetze in Kraft treten sollen und wie sie konkret aussehen, noch sehr vage. Dies dürfte mit den Erfahrungen der Vergangenheit zusammenhängen. Hier gemachte Fehler sollen sich nicht wiederholen. Bei vorherigen Anläufen, dem Alkohol- und Partytourismus einzudämmen, wurden die Pläne zu früh zu detailliert veröffentlicht. Dies gab den Hotel-, Bar- und Clubbetreibern der Insel die Chance, Sturm gegen die Pläne zu laufen und sie so auszuhebeln. Dieses Mal soll die tatsächliche Bekanntgabe der konkreten Gesetzestexte und deren Verabschiedung so schnell erfolgen, dass es dazu nicht kommt. Um allen interessierten Parteien aber trotzdem genügend Zeit zu geben, Stellung zu nehmen, wurden die in diesem Artikel geschilderten Grundsätze frühzeitig veröffentlicht.